Den Zweck klären
Welche Zusammenarbeit soll geregelt werden und wo liegen die Fragen? Daraus entsteht der Prüfauftrag, bevor einzelne Klauseln betrachtet werden.
Unterlagen zusammenführen
Entwürfe, bestehende Abmachungen und offene Punkte werden geordnet. Was für die Beurteilung fehlt, wird benannt.
Entscheidungen vorbereiten
Die Ergebnisse werden in einer Form besprochen, die zum Entscheidungsbedarf passt. Eine bestimmte Risikofreiheit wird nicht versprochen.


