Für private Schweizer KMU ist eine barrierefreie Website heute noch keine generelle Pflicht – aber das ändert sich. Das revidierte Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) soll erstmals auch private Anbieter öffentlich zugänglicher Leistungen verpflichten, ihre digitalen Angebote zugänglich zu gestalten. Der Bundesrat hat die Vorlage Ende 2024 ans Parlament überwiesen, geplanter Start ist 2027. Dieser Artikel ordnet ein, was heute schon gilt, was auf dich zukommt und was du jetzt sinnvoll vorbereitest – ohne Panik.
Das Wichtigste in Kürze
- Öffentliche Stellen müssen ihre Websites bereits barrierefrei anbieten – private Firmen bisher grundsätzlich nicht.
- Die BehiG-Revision soll die Pflicht ab 2027 (geplant, noch im Parlament) auf private Anbieter ausweiten.
- Der EU-Accessibility-Act (EAA) gilt seit dem 28. Juni 2025 und kann Schweizer Firmen mit EU-Kunden schon heute treffen.
- Umsetzung erfolgt praktisch über die WCAG (meist Stufe AA): Kontraste, Alt-Texte, Tastatur-Bedienung, saubere Struktur.
- Wer bei einem Relaunch früh mitdenkt, zahlt kaum Aufpreis – Nachrüsten ist teurer.
Was gilt in der Schweiz heute schon?
Die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit trifft in der Schweiz zurzeit vor allem öffentliche Stellen – also Bund, Kantone und in Teilen die Verwaltung. Grundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abbauen soll. Öffentliche Websites und digitale Dokumente müssen so gestaltet sein, dass auch Menschen mit einer Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkung sie nutzen können.
Private Unternehmen sind davon bislang grundsätzlich nicht erfasst. Wenn deine Firma also einen Coiffeursalon, eine Schreinerei oder eine Praxis betreibt, bist du heute rechtlich nicht generell verpflichtet, deine Website barrierefrei zu machen. Das heisst aber nicht, dass das Thema dich nichts angeht – es kommt näher.
Was ändert sich mit der BehiG-Revision?
Der grosse Punkt: Am 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des BehiG verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Diese Revision erweitert den Geltungsbereich deutlich – und nimmt erstmals auch private Anbieter in die Pflicht, die öffentlich zugängliche gewerbliche oder kulturelle Leistungen anbieten. Der geplante Start ist der 1. Januar 2027.
Wichtig zur Einordnung (Stand Juli 2026): Die Vorlage ist noch im parlamentarischen Prozess. Das genaue Datum, der Umfang und die betroffenen Firmengrössen können sich noch verschieben. Es lohnt sich also nicht, in Aktionismus zu verfallen – aber es lohnt sich, das Thema auf dem Radar zu haben und den nächsten Relaunch entsprechend zu planen.
- 01Dez 2024: Bundesrat überweist BehiG-Revision
- 022025: Pflicht für öffentliche Stellen etabliert
- 03Juni 2025: EU-Accessibility-Act in Kraft
- 04Ab 2027 (geplant): auch private Anbieter
Was hat der European Accessibility Act damit zu tun?
Parallel zur Schweizer Entwicklung gilt in der EU seit dem 28. Juni 2025 der European Accessibility Act (EAA), auf Deutsch das europäische Barrierefreiheitsgesetz. Er macht Barrierefreiheit für viele digitale Produkte und Dienste in der EU verbindlich – etwa für Onlineshops, Banken-Apps oder E-Book-Anbieter.
Der Haken für Schweizer Firmen: Der EAA betrifft auch Anbieter ausserhalb der EU, sobald sie auf dem europäischen Markt tätig sind. Ein konkretes Beispiel: Betreibst du einen Onlineshop und verkaufst regelmässig an Kundinnen und Kunden in Deutschland oder Österreich, kann der EAA für dich bereits heute relevant sein – unabhängig vom Schweizer BehiG.
Onlineshop mit EU-Kunden? Jetzt prüfen.
Wenn du grenzüberschreitend an EU-Kunden verkaufst, wartet nicht auf das Schweizer BehiG. Prüfe, ob dein Shop unter den EAA fällt – die EU-Regeln gelten bereits. Im Zweifel eine kurze rechtliche Abklärung einholen, statt zu raten.
Ist das nur eine lästige Pflicht – oder bringt es etwas?
Barrierefreiheit ist kein reiner Compliance-Aufwand. Sie zahlt sich mehrfach aus:
- Mehr Reichweite: Rund jede fünfte Person hat eine Form von Einschränkung – dauerhaft oder vorübergehend (z. B. gebrochener Arm, grelles Sonnenlicht auf dem Handy). Eine zugängliche Seite schliesst diese Menschen nicht aus.
- Besseres SEO: Viele Barrierefreiheits-Massnahmen – klare Struktur, sinnvolle Alt-Texte, sauberes HTML – helfen auch Suchmaschinen. Was für einen Screenreader gut lesbar ist, versteht auch Google besser.
- Höhere Qualität für alle: Guter Kontrast, verständliche Sprache und eine logische Navigation machen die Seite für jeden angenehmer – nicht nur für Menschen mit Behinderung.
Wer tiefer einsteigen will, wie man das konkret umsetzt, findet die praktische Anleitung im Artikel Barrierefreiheit im Web. Und weil Barrierefreiheit und Datenschutz oft im selben Atemzug kommen, lohnt auch ein Blick auf Datenschutz und revDSG.
Was solltest du jetzt konkret tun?
Du musst 2026 nicht deine ganze Website umbauen. Ein pragmatischer Einstieg reicht:
- Selbsttest machen: Bedien deine Website einmal nur mit der Tastatur (Tab-Taste). Kommst du überall hin? Sind Texte gut lesbar? Haben Bilder Alt-Texte? Das deckt schon viele häufige Barrieren auf.
- Beim Relaunch mitdenken: Der günstigste Zeitpunkt für Barrierefreiheit ist ein ohnehin geplanter Neubau. Dann kostet sie kaum Aufpreis. Wie ein Relaunch sauber abläuft, steht in der Relaunch-SEO-Checkliste.
- EU-Bezug klären: Verkaufst du an EU-Kunden? Dann den EAA prüfen – der wartet nicht bis 2027.
Barrierefreiheit ist kein Alles-oder-nichts
Du musst nicht auf einen Schlag perfekt sein. Die grössten Hebel – Kontrast, Alt-Texte, Tastatur-Bedienung, klare Überschriften – decken einen Grossteil der häufigsten Probleme ab und sind mit überschaubarem Aufwand machbar.
Mein Fazit
Die Richtung ist klar: Digitale Barrierefreiheit wird in der Schweiz Schritt für Schritt zur Pflicht, für private Firmen voraussichtlich ab 2027. Wer heute schon an EU-Kunden verkauft, sollte den EAA nicht ignorieren. Die gute Nachricht: Barrierefreiheit ist kein Selbstzweck, sondern macht deine Website besser auffindbar, professioneller und für mehr Menschen nutzbar. Am günstigsten baust du sie beim nächsten Relaunch gleich richtig ein.
Unsicher, wo deine Website steht? Ich schaue mir deine Seite an und sage dir ehrlich, welche Barrieren dringlich sind und welche warten können. Schau dir mein Webdesign-Angebot an oder nimm direkt Kontakt auf.
